ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN |
Im Falle einer Buchung muß eine Engagement - Vereinbarung ausgefüllt werden, in der folgende Punkte festgehalten werden:
- Name und Adresse, Tel. Nr. beider Vertragspartner,
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sowie falls vorhanden, Fax, Mobil Tel. Nr., und die E-mailadressen.
- Umfang und Art der von dem(n) Künstler(n) gewünschten Leistung(en)
- Termin und Auftrittsort
- Dauer der Aufführung(en)
- Auf - und Abbauzeiten
- Honorar sowie dessen Fälligkeit
- Technische und Bühnentechnische Notwendigkeiten
- Gegebenenfalls die Übernachtung der Künstler
Diese Vereinbarung wird erst durch Unterschrift beider Vertragspartner rechts-kräftig.
Pönalvereinbarungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit. Nebenabreden bedürfen der Schriftform und der Unterfertigung beider Vertragspartner.
Bei öffentlichen Veranstaltungen:
ist Vertragspartner 1 (Der Engagierende) verpflichtet obiges Vertragsanbot binnen 7 Tagen unterzeichnet zurückzusenden, andernfalls Vertragspartner 2 (Der/ Die Künstler) von seinem (ihrem) Anbot zurücktreten kann (können).
Vertragspartner 1 ist verpflichtet, alle behördlichen notwendigen Bewilligungen einzuholen und die Veranstaltung ordnungsgemäß bei der AKM (GEMA) zu melden.
Vertragspartner 1 ist verpflichtet den Künstlern freie und kostenlose Zufahrt zu ihrem Auftrittsort zu ermöglichen, sowie eine kostenfreie Parkmöglichkeit für deren Fahrzeuge und ggf. auch Anhänger bereitzustellen.
Desgleichen ist Vertragspartner 1 verpflichtet den Künstlern eine für das Publikum nicht zugängliche Garderobe zur Verfügung zu stellen, die den Anforderungen und der Anzahl der Künstler entspricht.
Gerichtstand:
Wien
Letzte Aktualisierung:
November 2011 |
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